Die Jaguar-Klasse
Die Schnellboote der Jaguar-Klasse
(Marinebezeichnung: Klasse 140/141), waren die ersten nach
dem Zweiten Weltkrieg neu entwickelten Kriegsschiffe der Bundesmarine.
Sie wurden nach dem ersten in Dienst gestellten Boot „S1-Jaguar“
benannt.
Mit diesem Typ wurden die
Erfahrungen des Schnellbootbaus aus dem Krieg fortentwickelt. Die
dieselgetriebenen Torpedoschnellboote zeichneten sich durch gute
Seegängigkeit und große Reichweite aus und konnten nicht nur zur
Küstenverteidigung, sondern auch offensiv im freien Seeraum eingesetzt
werden. Allerdings war ihre Bewaffnung schon bald nach Indienststellung
überholt.
Von der Klasse 140 wurden
20 Boote gebaut, die von 1957 bis 1975 im 3. und 5. Schnellbootgeschwader
im Dienst waren. Die Klasse 141 war bis auf die Motorisierung baugleich.
Die zehn gebauten Boote dieser Klasse bildeten von 1958 bis 1976
das 2. Schnellbootgeschwader. Sie wurden zunächst als zweite
Gruppe der Jaguar-Klasse angesehen, später aber auch als Seeadler-Klasse
bezeichnet, ebenfalls benannt nach dem ersten Boot dieser Baureihe.
Nach der Außerdienststellung
gab die Bundesmarine die Boote der Klasse 140 überwiegend an die
Türkei ab und ersetzte sie durch Boote der Tiger-Klasse (148).
Die Boote der Klasse 141 wurden an Griechenland abgegeben und durch
Boote der Albatros-Klasse (143) ersetzt. Die letzten Boote wurden
dort 2004 außer Dienst gestellt.
Entwicklung
Die Boote der Jaguar-Klasse
wurden aufgrund der Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges von der
Lürssen-Werft in Bremen-Vegesack konzipiert und von dieser, sowie
in Lizenz von der Kröger-Werft in Schacht-Audorf bei Rendsburg gebaut.
Nach dem 2. Weltkrieg
hatte die Lürssen-Werft schon für den „Bundesgrenzschutz See“ Schnellboote
nach den letzten Konstruktionsplänen des Krieges gebaut (spätere
Bezeichnung „Silbermöwe-Klasse“ (149)). Diese waren zunächst von
der britischen Besatzungsmacht beschlagnahmt und der „Schnellbootgruppe
Klose“ im „British Baltic Fishery Protection Service“ überstellt
worden. Nach Gründung der Bundeswehr dienten sie im Schnellbootlehrgeschwader
(später 1. Schnellbootgeschwader) der Bundesmarine zur Ausbildung
der Besatzungen und Erprobung von Motoren und Ausrüstung für die
späteren Jaguarboote.
Die dann von Lürssen als
Typ 55 entwickelten Boote der Jaguar-Klasse stellten eine Fortentwicklung
der Schnellboote des 2. Weltkrieges dar. Am Ende des Krieges
waren alle militärtechnischen Patente von den Alliierten konfisziert
worden, auch die den „Lürssen-Effekt“ erzeugenden verstellbaren
Stauruder, die zu den hervorragenden Fahrleistungen der Kriegsboote
beigetragen hatten. Die wesentlich größeren Jaguar-Boote erreichten
jedoch ohne diese sogar bessere Werte, so dass auf den Versuch die
Patente zurück zu erlangen verzichtet wurde.
Bei der Einführung wurde
die Jaguar-Klasse zunächst offiziell nur unter der Klassennummer
geführt. Sie wurden inoffiziell aber bald als „Raubtierklasse“ bezeichnet,
bevor sich das für Schiffe übliche Verfahren auch für Boote durchsetzte,
die Klasse nach der ersten in Dienst gestellten Einheit zu bezeichnen.
S 1 Jaguar, nach dem die Klasse später benannt wurde, wird
als der erste Nachkriegsneubau der Marine überhaupt geführt.
Mit den Booten der Jaguar-Klasse
hat die Bundesmarine einen robusten Schiffstyp für ihren Wiederaufbau
beschafft, der zwar einige Zeit gute Dienste leistete, jedoch waffentechnisch
schon bei der Indienststellung veraltet war. Der Angriff gegen Kampfschiffe
mit geradeaus laufenden Torpedos kurzer Reichweite war bereits zu
dieser Zeit eine überholte Taktik. Ab 1960 wurden zudem in der sowjetischen
Marine die ersten Schnellboote mit Flugkörpern eingeführt, eine
Bewaffnung, die für den Kampf gegen größere Ziele dem Torpedo weit
überlegen war. Insofern war die relativ frühzeitige Außerdienstellung
der noch in gutem Zustand befindlichen Boote der Jaguar-Klasse und
ihr Ersatz durch Flugkörperschnellboote eine logische Konsequenz.
Einsatzkonzept und Aufgaben
Aufgabe der deutschen Schnellbootgeschwader
war die Überwachung und Verteidigung des Küstenvorfeldes in der
Nord- und Ostsee bis zur norwegischen Küste. Im Kriegsfall hätten
Sie im Zusammenwirken mit anderen Marineeinheiten vor allem 3 Aufgaben
erfüllen sollen.
-
Die Marinen des Warschauer
Paktes am Verlegen von Einheiten zwischen Baltischer Flotte
(Ostsee) und Nordmeerflotte (Atlantik) hindern.
-
Den Seezugang zu den
deutschen Häfen über die Nordsee vor allem für Verstärkung und
Nachschub aus den USA sichern.
-
Die Küsten Deutschlands,
Dänemarks und Norwegens gegen feindliche Landungsoperationen
verteidigen.
Gemäß dem NATO-Konzept der
maritimen Vorneverteidigung hätten die Boote feindliche Kräfte schon
auf dem Anmarsch im weiteren Küstenvorfeld angreifen sollen. Als
Hauptbewaffnung sollten Torpedos eingesetzt werden, Nebenbewaffnung
waren leichte Geschütze, Minen und Wasserbomben.
Taktik
Zum Torpedoangriff sollten
sich die Boote ihren Zielen in dichter Formation mit Höchstgeschwindigkeit
nähern, um auf dem gegnerischen Radar keine identifizierbaren Einzelsignaturen
abzubilden. Erst kurz vor dem Ziel wurde die Formation geöffnet,
um die ungelenkten Torpedos aus möglichst geringer Distanz (< 1000 m)
auszustoßen. Den Torpedos wurden je nach Ziel eine bestimmte Lauftiefe
eingestellt. Die fächerförmige Anordnung der Rohre bewirkte eine
Verteilung der Torpedos und erhöhte so die Trefferwahrscheinlichkeit
auch bei eventuellen Ausweichmanövern der angegriffenen Schiffe.
Schusskurse und Torpedoeinstellungen wurden mit Hilfe der Torpedozielsäule
berechnet.
Für Angriffe auf verteidigte
Ziele wie etwa größere, schwer bewaffnete Kriegsschiffe war der
Ansatz mehrerer Booten bis zu Geschwaderstärke (7 - 10 Boote vorgesehen),
die aus verschiedenen Richtungen Torpedofächer auf das Ziel abgeschossen
hätten. Es oblag den Divisions- und Rottenführern, ihre Bootsgruppen
synchron in Schussposition zu manövrieren. Die Angriffspläne wurden
so angelegt, dass das Ziel auch durch Ausweichmanöver nicht aus
dem Bereich der Torpedolaufbahnen entkommen konnte. Bei weniger
stark bewaffneten Zielen wie etwa Landungsschiffen hätte das Geschwader
mehrere in der Nähe zueinander befindliche Ziele auf einmal angreifen
können.
Da die Boote keine nennenswerte
Panzerung hatten, mussten sie feindlichem Abwehrfeuer durch Überraschung,
wechselnde Bewegungen und hohe Geschwindigkeit begegnen, um es dem
Gegner zu erschweren, seine Geschütze zu richten. Die besten Angriffsbedingungen
bot die Dunkelheit, wenn eine optische Zielerfassung durch den Gegner
nicht möglich gewesen wäre. Die Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges
zeigten, dass bei Tageslichtangriffen auf geschützte Verbände mit
hohen eigenen Verlusten zu rechnen gewesen wäre.
Angesichts der sich entwickelnden
Radartechnik und insbesondere radargesteuerter Feuerleitung bot
allerdings auch die Dunkelheit kaum mehr Schutz.
Führung
Die Boote der Jaguar-Klasse
waren in drei Geschwadern zu je zehn Booten zusammengefasst. Zu
jedem Geschwader gehörte außerdem ein Begleitschiff (Tender) und
der Geschwaderstab. Die Geschwaderkommandeure waren Disziplinarvorgesetzte
auf der Ebene eines Bataillonskommandeurs, ihr vorgesehener Dienstgrad
war Fregattenkapitän.
Da fast immer einzelne Boote
zur Erprobung abgestellt waren oder Werftaufenthalte hatten, verfügte
im Einsatz ein Geschwader meist effektiv über acht oder neun Boote
und gliederte sich in zwei Divisionen, die sich wiederum in Rotten
zu je zwei Booten aufteilen konnten. Das Geschwader und die erste
Division wurden vom Kommandeur geführt, die zweite Division durch
den S3-Stabsoffizier als stellvertretendem Geschwaderkommandeur
und einzelne Rotten durch den dienstältesten Kommandanten in der
Rotte.
Als Führungsmittel verfügten
die Boote zunächst nur über ein Tast- und ein Sprechfunkgerät. Als
Lagezentrale diente der so genannte Plottraum. Diese Ausstattung
wurde im Laufe der Zeit um weitere Funkgeräte und einen halbautomatischen
Plotttisch für die Lagedarstellung ergänzt.
Innerhalb eines Bootes erfolgte
die Kommunikation über ein elektrisches Bordsprechsystem (BÜ-Netz).
Auf jeder Station waren dafür Steckdosen vorhanden, über die sich
die mit Kopfhörern mit Mikrofon, oder speziellen Helmen ausgestatteten
Verantwortlichen dieser Station in das System integrierten und so
Anweisungen erhalten oder Meldungen abgeben konnten.
Die ab 1962 den Geschwadern
zugeführten Tender der Rhein-Klasse (Kl. 401) spielten für den Einsatz
der Boote eine bedeutende Rolle. Bei Manövern außerhalb der Stützpunkte
war die Versorgung und Unterbringung der Mannschaften bis zum Zulauf
der Tender zu den Geschwadern ein erhebliches Problem. Sie waren
aber nicht nur eine Versorgungsplattform, sondern sollten auch Lücken
in der Bewaffnung der Boote zum Schutz des Verbandes am Versorgungspunkt
ausgleichen. Zu diesem Zweck verfügten sie über zwei 100 mm-Geschütztürme,
40 mm-Flak und eine Sonaranlage zur Uboot-Ortung.
Der Geschwadertender konnte
auch als Führungsplattform genutzt werden, jedoch wurden Kampfeinsätze
meist von einem Boot (Führerboot) aus geführt. Der Tender stellte
jedoch mit seinen Funkverbindungen ein wichtiges Bindeglied zwischen
der Marineführung im Flottenkommando und dem Geschwader in See dar.
Konstruktion
Rumpf
Die Schnellboote der Jaguar-Klasse
waren wie fast alle deutschen Schnellboote klassische Rundspantboote
mit Dieselantrieb. Sie waren in Kompositbauweise mit Holzbeplankung
als Doppeldiagonalkraweel auf Leichtmetallspanten ausgeführt. Dabei
wurden zwischen zwei horizontale Lagen Mahagoni von je 2,5 cm
zwei 0,7 cm starke Diagonallagen Teakholz verleimt. Dadurch
waren die Boote leicht, verwindungsfest und weitgehend unempfindlich
für Magnetminen. Zur Erhöhung der Sinksicherheit waren die Boote
in 11 wasserdichte Abteilungen unterteilt. Die wenigen Aufbauten
bestanden aus Leichtmetall, nur die Brücke und die Geschützstände,
waren mit 1 cm Stahlblech leicht gepanzert.
Als so genannte Verdrängerboote
hoben sie sich bei hoher Fahrtgeschwindigkeit nicht aus dem Wasser,
im Gegensatz zu sogenannten Gleitbooten, die auf der Wasseroberfläche
dahingleiten. Dies beschränkte zwar ihre Höchstgeschwindigkeit,
machte die Boote aber verhältnismäßig unempfindlich gegen schwere
See, so dass sie auch bei Seegang voll einsetzbar waren.
Der Rumpf war dabei so günstig
gestaltet und die Antriebsanlage so ausgelegt, dass die klassischen
Berechnungsformeln für die Rumpfgeschwindigkeit von Verdrängern
außer Kraft gesetzt wurden und Geschwindigkeiten bis zur Kavitationsgrenze
des Propellers, also bei diesen Booten je nach Beladung 40 bis 45
Knoten erlaubte. Auch wurden damit die Fahreigenschaften insgesamt
verbessert. Die Abrisskante am Heck und der Strömungsvorlauf waren
derart abgestimmt, dass das Eintauchen des Hecks und die Höhe der
Heckwelle sowie der bei Spitz- und Rundgattern bekannte „Saugeffekt“
wirkungsvoll vermindert wurden. Zudem waren die Rumpfproportionen
im Unterwasserschiff so gestaltet, dass zusammen mit der Anordnung
der Wellen und der genannten Abflachung der Heckwelle nicht schon
der Nachlauf der Bugwelle und der Vorlauf der Heckwelle einander
beeinflussten, sondern erst die Wellenberge selbst einander nicht
mehr überholen konnten.
Die Holzkonstruktion erwies
sich als sehr robust, war jedoch aufwändig im Unterhalt. Bei Eisgang
war der Einsatz der Boote beschränkt, weil schon relativ dünnes
Eis den Holzrumpf beschädigen konnte.
Maschinenanlage
Die Boote der Serien 140
und 141 unterschieden sich nur in der Motorisierung, wobei die verwendeten
Motoren dabei zunächst gleiche Leistung von je 3000 PS hatten. Die
vier schnelllaufenden aufgeladenen Viertakt-Dieselmotoren wurden
mit Druckluft angelassen. Die Motoren wirkten bei der Klasse 140
über je ein angeflanschtes Untersetzungsgetriebe und eine Kupplung
und bei der Klasse 141 über je eine Kupplung und ein Wendegetriebe
auf die Wellen. Die Wellen drehten sich entgegengesetzt und waren
jeweils um 2° von der Mittellinie abweichend ausgerichtet (die Mittleren
nach innen die Äußeren nach außen). Die dreiflügligen festen Propeller
hatten einen Durchmesser von 1,15 m.
Die Abgase wurden seitlich
aus dem Rumpf abgeleitet. Bei hoher Fahrtstufe lagen die Auslässe
unterhalb der Wasseroberfläche und reduzierten damit die Fahrgeräusche
außerhalb der Boote wesentlich. Die Motoren zeigten in der Anlassphase
eine erhebliche Abgas- und Rußentwicklung, so dass bei der Standprobe
im Hafen zwischen die Boote mittels angeschlagener Schläuche Seewasser
gesprüht wurde, um Rußablagerung zu verhindern und die Rümpfe der
daneben liegenden Boote gegen die Hitze der Abgase zu schützen.
Oft trugen die damit befassten Männer ABC-Schutzmasken (Gasmasken),
um die ölgeschwängerte Luft nicht ungeschützt einatmen zu müssen.
In der sog. Erhaltungsstufe
5 wurden die Motoren vollständig ausgetauscht und zur Überholung
an die Herstellerwerke verschickt. Dafür war oberhalb der Maschinenräume
das Deck herausnehmbar konstruiert. Im Zuge einer solchen Wartung
erfolgte auch der Austausch gegen leistungsstärkere Motoren auf
den Booten der Klasse 141 (siehe Abschnitt Klasse 141).
Klasse
140 („Mercedes-Boote“)
Die Boote der Klasse 140
waren mit vier 20-Zylinder-V-Motoren des Typs MB-518 B von Daimler-Benz
mit jeweils 3000 PS Leistung ausgestattet. Die Motorblöcke waren
aus der seewasserbeständigen Leichtmetalllegierung Silumin gefertigt
und hatten zur Gewichtsersparnis weitere spezielle Konstruktionsmerkmale.
So waren die Zylinder aus Sonderstahl mit Zylinderboden und Vorkammer
aus vollem Material herausgearbeitet. Die Ein- und Auslasskanäle
und der Kühlmantel aus Stahlblech waren aufgeschweißt und auf einem
im Kurbelgehäuse vorhandenen Zwischenboden abgestützt. Bei erforderlichen
Reparaturen (z. B. Kolbenfressern) konnte der ganze beschriebene
Block nach oben gezogen und der Kolben bis zur Kolbenschaftunterseite
freigelegt werden. Die Motoren waren zwar erheblich leichter, jedoch
wartungsintensiver und störanfälliger als die Motoren der Klasse
141.
Die Motoren besaßen mechanische
Aufladegebläse und angeflanschte Untersetzungsgetriebe (1:1,72).
Das Trockengewicht je Motor betrug 4800 kg. Für die Rückwärtsfahrt
wurden die Motoren gestoppt und umgesteuert, so dass sie dann in
umgekehrter Drehrichtung liefen. Dies war jedoch nur bei Stillstand
des Bootes bzw. langsamer Fahrt möglich.
Klasse 141 („Maybach-Boote“)
Die ersten acht Boote der
Klasse 141 waren mit vier 16 Zylinder V-Motoren MD 871/30 aus
Grauguss von Maybach (später MTU) ausgerüstet. Sie wurden mit je
zwei Abgasturboladern aufgeladen und hatten ebenfalls eine Leistung
von je 3000 PS.
Durch die schwereren Motoren
hatte die Klasse 141 ein etwa 7 t höheres Gesamtgewicht und
erreichte damit zunächst eine etwa 3 kn niedrigere Höchstgeschwindigkeit.
Die beiden letzten Boote wurden mit MD 872 Motoren mit je 3600 PS
ausgerüstet (insgesamt 14.400 PS), womit die Höchstgeschwindigkeit
der Mercedes-Boote leicht übertroffen wurde. Ende der 1960er Jahre
wurden dann alle Boote auf die leistungsstärkeren Motoren umgerüstet.
Damit wurde der Geschwindigkeitsnachteil mehr als ausgeglichen,
allerdings auf Kosten eines höheren Kraftstoffverbrauchs und darum
geringerer Reichweite.
Das Trockengewicht je Motor
betrug 6.690 kg. Die Maybachmotoren wurden zur Rückwärtsfahrt
nicht umgesteuert, sondern hatten dazu ein Wendegetriebe. Auch hier
war dieser Vorgang höchstens bei geringer Fahrt möglich.
Es ist anzunehmen, dass die
Boote mit Maybachmotoren etwas mehr Tiefgang (ca. 10 cm) hatten
(die Quellen sagen hierzu aber nichts aus).
Hilfseinrichtungen
-
Zur Stromerzeugung
waren zwei Dreizylinder-Hilfsdieselmotoren mit Generatoren an
Bord. Diese erzeugten die als NATO-Standard definierte Spannung
von 440 V bei 60 Hz. Über Trafos wurden für bestimmte
Verbraucher auch 220 V, 115 V und 24 V erzeugt. Letztere
auch zum Laden diverser Akkumulatoren etwa zum Anlassen der
Hilfsmaschinen, für Beleuchtung, Positionslichter usw.
-
Zur Erzeugung von Druckluft
dienten zwei elektrisch angetriebene dreistufige Kompressoren.
Die Boote benötigten Druckluft zum Anlassen der Motoren, zum
Befüllen der Torpedos und für die Torpedorohre.
-
Die Steuerung erfolge
über eine elektrische Ruderanlage auf zwei Spatenruder.
Bewaffnung
Torpedos
Die Hauptbewaffnung der Boote
bestand aus vier Torpedorohren (ToRo M 1) mit einem Kaliber
von 53,3 cm. Diese waren 10° (vorn) und 15° (hinten) zur Fahrtrichtung
angeordnet und stießen die Torpedos mittels Druckluft nach vorne
aus. In jedem Rohr wurde normalerweise
ein Torpedo mitgeführt, zusätzlich konnten auf den Ladebänken hinter
den Rohren drei Reservetorpedos untergebracht werden. Weil achtern
der Reservetorpedo auf dem drehbaren Gestell mit der Seilwinde zum
Laden (über Umlenkrollen an den Torpedorohren) und Entladen der
Rohre auflag, konnte hier nur ein zusätzlicher Torpedo mitgeführt
werden.
Einzelne Boote dienten Anfang
der 1960er Jahre als Erprobungsträger für drahtgelenkte Torpedos
mit denen die Nachfolgeklassen ausgerüstet wurden (s. u.).
Zum Übungsschießen wurden
in den ersten Jahren noch Restbestände des deutschen G7a-Torpedos
mit einer Reichweite von 6 km bei 44 kn nbsp; verwendet.
Der Standardeinsatztorpedo, von denen die Boote ständig vier in
den Rohren mitführten, war der britische Mark VIII mit einer
Reichweite von 4,5 km bei 45,5 kn.
Die Torpedos waren ungelenkt,
das heißt, sie konnten nach dem Ausstoßen vom Boot nicht mehr beeinflusst
werden und orteten auch nicht selbsttätig ihr Ziel. Sie hatten jedoch
eine Tiefensteuerung und einen Steuermechanismus eingebaut, in dem
einfache Kurse voreingestellt wurden. Meistens wurde damit die schräge
Aufstellung der Torpedorohre ausgeglichen, so dass z. B. der
vordere Backbordtorpedo nach dem Eintauchen eine Kursänderung um
10° nach Steuerbord durchführte um dann geradeaus in Fahrtrichtung
des Bootes zu laufen.
Artillerie
Die beiden Bofors Schnellfeuerkanonen
40 mm/L70 waren in offenen Ständen (Marineeinzellafette (MEL 58))
auf dem Vorderdeck und zwischen den Hecktorpedorohren aufgestellt.
Sie waren primär zur Flugabwehr vorgesehen. Dafür wurden 3168 Schuss
selbstzerlegende Flakmunition (DM 31) mitgeführt. Der Munitionsraum
befand sich unterhalb des Brückenaufbaus.
Die beiden Geschütze konnten
durch den optischen Artillerieleitstand hinter der Brücke synchronisiert
gerichtet werden, als Artillerieoffizier war der 1. Wachoffizier
(I WO) eingesetzt. Mit Hilfe von elektrischen Richtmotoren
wurden die Waffen automatisch gerichtet. Abgefeuert wurde zentral
vom Artillerieleitstand, die Geschützbedienung hatte lediglich die
Aufgabe nachzuladen. Jedes Geschütz konnte aber auch vollständig
unter lokaler Kontrolle bedient werden. Nachts waren die Geschütze
praktisch nicht einsetzbar, weil die Boote kein Feuerleitradar hatten.
Die Geschütze hatten für
Fahrzeuge dieser Größe ein relativ starkes Kaliber, was den Booten
eine Überlegenheit im Gefecht mit anderen leichten Kräften gegeben
hätte. Vergleichbare Schnellboote des Warschauer Pakts in der Ostsee
verfügten meist nur über Geschütze der Kaliber 15 mm bis 37 mm.
Minen
Minenlegen war eine Nebenaufgabe
der Boote. Sie sollten dort eingesetzt werden, wo Minenleger und
Minensuchboote, deren Hauptaufgabe die Verminung gefährdeter Küstenabschnitte
gewesen wäre, aufgrund der Gefährdungslage nicht hätten eingesetzt
werden können. Mit geringem Aufwand konnten die hinteren Torpedorohre
entfernt und gegen zwei Schienen für bis zu 23 Minen ausgetauscht
werden. Als schnelle Kräfte mit guter Selbstverteidigung wären Verbände
von Jaguarbooten in der Lage gewesen, Lücken in Minensperren auch
unter Feindbedrohung zu schließen
Wasserbomben
Seitlich der hinteren Torpedorohre
befanden sich je zwei Halterungen für Wasserbomben. Da diese jedoch
ohne jede Unterwasserortung (z. B. Sonar) abgeworfen werden
mussten und dabei in den überwiegend flachen Gewässern des Einsatzgebietes
oft Schäden an den Booten auftraten, waren die Schnellboote für
den Einsatz von Wasserbomben nur eingeschränkt geeignet. Diese wurden
in der Regel nicht mitgeführt.
Handwaffen
An Bord befanden sich zunächst
nur mehrere Pistolen des Modells P1 (P38) und ein Karabiner K 98
für den Wachdienst. Letzterer diente auch zum Zerstören treibender
Minen. Bis Mitte der 1960er wurde das K98 durch das Gewehr G3 ersetzt.
Weiterhin kamen die MP2 und ein MG3 (zunächst noch in der Ausführung
als MG42) sowie Handgranaten an Bord. Diese Waffen sollten für die
sogenannten "Enterrollen", d. h. das Entern bzw.
die Abwehr von Enterungen, an die Besatzung ausgegeben werden.
Sensorik
Die Erstausstattung an Sensoren
beschränkte sich auf ein Navigationsradargerät. Nach und nach wurden
eine Torpedozielsäule, eine optische Richtsäule für die Artillerie,
ein verbessertes Radargerät und ein Radarwarnempfänger nachgerüstet,
mit dem gegnerische Radargeräte geortet werden konnten.
Besatzung
Der taktische Einsatz der
Boote stellte hohe Anforderungen an den Ausbildungsstand der Besatzung,
die fast zur Hälfte aus Offizieren und Unteroffizieren bestand.
Als Kommandant war ein Kapitänleutnant vorgesehen, tatsächlich waren
aber Offiziersdienstgrade vom Leutnant zur See bis zum Korvettenkapitän
Kommandanten der Boote. Meistens war es ein Oberleutnant zu See.
Die Kommandanten hatten die Disziplinargewalt eines Kompaniechefs.
Die STAN-mäßige Besatzungsstärke
hat sich im Laufe der Zeit nur geringfügig verändert. Die Besatzung
bestand ursprünglich (hier am Beispiel der Indienststellungs-Besatzung
von „S 21 Dommel“ von 1961) aus:
- 3 Offiziere: Kommandant, 1. Wachoffizier
(I WO), 2. Wachoffizier (II WO, oft Fähnriche zur Ausbildung)
- 2 Bootsmänner: „Leitender“, Decksbootsmann
(„Schmadding“)
- 12 Maate: 4 x Motoren (T1 - 4), 2 x
Deck, Elektrik, Brücke, Radar, Artillerie, Torpedos, Funker
- 21 Mannschaften: 4 x Motoren, 4 x Deck,
3 x Artillerie, 2 x Torpedo, 2 x Elektro, 2 x Brücke, Radar,
Funker, Signal, Koch
Später kam ein Schiffstechnischer
Offizier (STO) hinzu, und der bisherige „Leitende“ im Bootsmannsrang
wurde zum „Abschnittsleiter Motoren“; dafür fiel der II WO weg.
Unterbringung
Die Unterbringung der Besatzung
an Bord der Jaguar-Boote war eng, aber wohnlich, unter anderem mit
Holzverkleidung versehen. Im Heimathafen schlief die Besatzung meistens
nicht an Bord. Auf den häufigen Manöverfahrten, Auslandsbesuchen
und als Wachboot (s. u.) standen der Besatzung insgesamt 39
Kojen zur Verfügung. Ab 1962 wurden den S-Bootgeschwadern Tender
beigegeben, um den Betrieb und die Versorgung der Boote und Besatzungen
bei Manövern oder Auslandsaufenthalten zu verbessern, dort bestand
dann z. B. die Möglichkeit zu Duschen.
Unterhalb der Brückenaufbauten
befand sich der Plottraum mit sechs festen Kojen und vier Kojen
zum Aufhängen (keine Hängematten) für Unteroffiziere sowie einem
Toilettenraum (etwa 2 m²). Daneben befanden sich zwei kleine
Kammern mit je zwei Kojen für die Offiziere und Feldwebel. Die Kommandantenkammer
war mit eigenem Waschbecken und Schreibtisch und einer Doppelkoje
(Etage) ausgestattet. Das zweite Bett dort war für den Kommandeur
des Geschwaders oder seinen Stellvertreter vorgesehen, wenn diese
auf einem der Boote mitfuhren. In der Steuerbord-Brückenkammer befanden
sich noch eine Koje und kleine Spinde als Krankenrevier („Geschwader-Reiseschlunz“)
und mögliche Schlafstätte für den bei Einsätzen auf einem Boot zusteigenden
Geschwaderarzt.
Im Vorschiff („Heldenkeller“)
befanden sich zwölf Kojen für Mannschaften („Decksgasten“), zugänglich
über ein Kugelschott von Deck aus.
Im Heck war neben einem Raum
mit sechs Kojen für die Mannschaften der Maschine („Heizer“), die
Kombüse mit Elektroherd (in U-Bootgröße) und einem für damalige
Zeiten großen Kühlschrank. Daneben befand sich ein Unteroffiziersschlafraum
(„Viermannskammer“) mit zwei Etagenkojen und ein weiterer kleiner
Toilettenraum.
Seedienst
Die Schnellboote waren als
sogenannte „Einwachenboote“ konzipiert, darum gab es anders als
auf größeren Schiffen für den Betrieb keine wechselnden Schichten
(„Wachen“). Fast die gesamte Besatzung wurde während der bis zu
72 Stunden dauernden Einsatzfahrten benötigt. Die psychische
und körperliche Belastung war damit oft an der Grenze des Zumutbaren.
Bei Fahrten unter Gefechstbedingungen bestand während dieser Zeit
keine Möglichkeit einer längeren Ablösung vom Posten. Ruhepausen
wurden intern nach Bedarf und Möglichkeit im Aufgabenbereich durchgeführt.
Das galt auch für den Toilettengang. Der Kommandant blieb vom Ablegen
bis zum Anlegen auf der Brücke. Hatte der 1. Wachoffizier keine
Kommandanten-Prüfung, musste das Boot gestoppt werden, solange der
Kommandant zur Notdurft-Verrichtung seinen Posten verließ.
Außerhalb von Verbands- oder
Manöverfahrten unter Gefechtsbedingungen, etwa bei Überführungs-
oder Kanalfahrten, waren nicht alle Stationen (z. B. die Geschütze)
besetzt und konnte z. B. ein Maat die Maschinen allein bedienen.
Für die frei werdenden Besatzungsmitglieder wurde damit eine Ruhepause
möglich. Dabei war während des Fahrbetriebes der vordere Mannschaftsraum
als möglicher Kollisionsraum gesperrt.
Der Tagesbetrieb am Liegeplatz
verlief an Bord mit allen Mahlzeiten (Frühstück, Mittag und Abendessen),
dazu donnerstags der Seemannssonntag. Im Seebetrieb kam zu den normalen
Mahlzeiten noch der sogenannte Mittelwächter um Mitternacht hinzu.
Damit war der Koch (Smut) voll ausgelastet. Während der Fahrt wurde
ihm eine Hilfskraft aus der Mannschaft zur Seite gestellt. Dafür
gehörte der Smut bei Gefechtsübungen zur Torpedostation (außerdem
war er der Bordsanitäter). Auf- und Abdecken wurde von den täglich
wechselnden Backschaftern durchgeführt. Das Kartoffelschälen (Potackendrehen)
war ein „Alle-Manns-Manöver“, bei dem sich sogar ab und zu (bei
guter Laune) der Kommandant beteiligte. Gegessen wurde im hinteren
Mannschaftsquartier und im Plottraum.
Wachdienst
Außerhalb der Einsatzfahrten
wurden die Boote im Hafen nach den geltenden Wachbestimmungen gesichert.
Die Wache an Bord der einzelnen Boote bestand analog zu den Regelungen
anderer Truppenteile aus „Unteroffizier vom Dienst“ (UvD), „Matrose
vom Dienst“ (MvD) und „Heizer vom Dienst“ (HvD) (später „Schiffssicherungsgast
vom Dienst“ (SvD)). Sie war zuständig für den geregelten Ablauf
der Bordroutine wie Wecken, Flaggenparade, Landgangsordnung und
-überwachung, Ruhe im Schiff, Zustand der Mannschafts- und Betriebsräume.
Der „UvD“ musste nachts eine Runde durch das Boot machen und dem
„Offizier vom Wachdienst“ (OvWa) (s. u.) Meldung über den Zustand
des Bootes machen.
Kleine Wache
Lagen bis zu drei Boote zusammen,
wurde von einem Boot zusätzlich eine bewaffnete Bewachung der Boote
im Außenbereich gestellt. Es setzte den Stander „Nato-Null“. Die
Außenwache bestand aus einem wachhabenden „Maat der Wache“, einem
„Posten Pier“, einem „Posten Seeseite“, sowie dem „OvWa“. Der Wachoffizier
war unter anderem für den Ablauf der Wachroutine (z. B. Flaggenparaden,
Wachablösungen) verantwortlich.
Große Wache
Ab vier Booten musste ein
Boot mit der gesamten Besatzung an Bord zur Wache bestimmt werden.
Das Wachboot befand sich im Alarmzustand zum schnellen Auslaufen
bereit.
Geschichte
Bei der Aufstellung der Geschwader
bestand der Kern erfahrenen Personals aus Veteranen, die wieder
in den Dienst der Marine getreten waren, sowie Personal der „Schnellbootgruppe
Klose“ und des eingegliederten Bundesgrenzschutzes See.
Die Besatzungen wurden noch
während des Baus von den Herstellern der Ausrüstung geschult. So
wurde ein Teil des Maschinenpersonals zu Lehrgängen bei Daimler-Benz
und Maybach geschickt und die Besatzungen machten auf den Werften
Baubegleitung (oder Baubelehrung). Nach Auslieferung führten diese
Besatzungen dann auch die Abnahme und das Einlaufen der Maschinen
innerhalb des Schiffserprobungskommandos (SEK) durch.
Die Schnellbootgeschwader
waren (abgesehen von Minensuchgeschwadern), die ersten vollständig
aufgestellten Kampfeinheiten der Marine, darum wurden sie sofort
der NATO unterstellt, um in die internationalen Komandostrukturen
integriert zu werden und das Zusammenspiel der Stäbe zu üben. Dabei
war der Druck schnell Einheiten aufzubauen so groß, dass die ersten
Boote des 3. S-Geschwaders ohne Kanonen und Radar in Dienst gestellt
wurden. Scharfe Schüsse wurden zunächst mit Restbeständen des G7a-Torpedos
in norwegischen Fjorden geübt.
Die Schnellbootgeschwader
besuchten im Laufe der Zeit viele Häfen der benachbarten NATO-Staaten.
Oft waren es Jaguar-Klasse Schnellboote die nach dem Krieg die ersten
Besucher der deutschen Streitkräfte im europäischen Ausland waren.
Das 5. Schnellbootgeschwader wurde nach seiner Aufstellung
zur NATO-Bereitschaft abgestellt und unternahm als solche weite
Reisen zu NATO-Manövern, z. B. nach Nord Norwegen, in die Biskaya
und ins Mittelmeer.
Die Geschwader in der Ostsee
stellten ständig mindestens ein Boot zur sogenannten „taktischen
Nahaufklärung“ ab, das im Ostseeausgang auf See stand und etwaige
Flottenbewegungen der Staaten des Warschauer Vertrages beobachtete
und z. B. sowjetische U-Boote – die hier nicht tauchen konnten
– bei der Durchfahrt „eskortierte“.
Vor allem in den ersten Jahren
kam es wiederholt zu offiziell meist nicht gemeldeten Vorfällen
mit Einheiten des Warschauer Vertrages, wie provokativ nahes und
schnelles Passieren bis hin zum Rammen, „versehentliche“ Beschießungen,
Fluchthilfe aus DDR-Häfen und ähnliches.
Die enge Zusammenarbeit und
das dichte Zusammenleben aller Dienstgrade und Laufbahnen förderte
ein besonderes Verhältnis innerhalb der Besatzungen und zum Waffensystem
Schnellboot. Auch erhielten viele Offiziere der Bundesmarine auf
Schnellbooten ihre erste Kommandoerfahrung, da die Boote mit relativ
niedrigem Dienstgrad ein eigenes Kommando ermöglichten. Damit begründeten
die Jaguar-Boote den besonderen Ruf der Schnellboote in der Bundesmarine.
Schon bald wurde über Verbesserungen
der Boote nachgedacht. Einzelne Boote waren praktisch ständig zur
Erprobung neuer Systeme im Einsatz. Die Geschwader unterlagen dabei
einer strengen Geheimhaltung.
So wurde etwa „S 30
Pelikan“ zur Erprobung neuer Radar- und Antiradarsysteme abgestellt
und zeitweise mit einem überdimensionierten Feuerleitradar, wie
es auf Zerstörern zum Einsatz kommt, ausgestattet. Damit waren die
Trefferergebnisse der Flak hervorragend, jedoch wirkte das Boot
toplastig.
„S 11 Geier“ erhielt
zur Erprobung von ABC-Schutzanlagen vorübergehend einen völlig anderen
Decksaufbau, sowie einen Teleskopmast für das Radar.
„S 28 Kormoran“ führte
Erprobungen neuer Torpedos durch, auch des später für die Folgeklassen
eingeführten drahtgelenkten „DM2A“. Dazu wurden zwei heckwärts gerichtete
Torpedorohre montiert.
„S 21 Dommel“ hatte
ausgiebige Motorentests durchzuführen, unter Anderem eine 1000 Stunden
„Dauererprobung“.
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